Amtliche Meldung

Aktuelle Regelungen zum Publikumsverkehr im Roßtaler Rathaus

Ab Montag, den 07.03.2022, entfällt die 3G-Regelung für Termine im Rathaus. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Für das Rathaus, den Bauhof, die Ver- und Entsorgungsbetriebe und alle weiteren Einrichtungen des Marktes Roßtal gelten aktuell folgende Regelungen beim Publikumsverkehr:

  • Ein persönliches Erscheinen in den kommunalen Einrichtungen ist in allen Angelegenheiten zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
  • Grundsätzlich ist weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erwünscht. Diese Vorgehensweise hat sich nicht nur in Bezug auf den Infektionsschutz, sondern auch hinsichtlich deutlich kürzerer Wartezeiten bewährt.
  • Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Falls der/die zuständige Mitarbeiter/in zeitlich verfügbar ist, kann auch spontan vor Ort ein Termin vereinbart werden (außer Bauamt). Hierfür wenden Sie sich bitte ans Bürgerbüro.

Die Arbeitskapazitäten in unserem Bauamt sind leider nach wie vor aufgrund der personellen Situation eingeschränkt. Die getroffenen Regelungen für das Bauamt (insbesondere hinsichtlich einer Terminvereinbarung) bleiben deshalb in vollem Umfang gültig.

Wie bisher auch, erreichen Sie uns selbstverständlich weiterhin auch kontaktlos, also telefonisch, per E-Mail, per Post oder über unser Bürgerserviceportal.

Bei allgemeinen Anfragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an unser Bürgerbüro unter der Tel.-Nr. 09127/90 10 0 oder per Mail an folgende Adresse: buergerbuero@rathaus.rosstal.de

Der Markt Roßtal im Lauf der Pandemie verschiedene Maßnahmen (u.a. Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften, Plexiglasscheiben) ergriffen, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Diese Präventionsmaßnahmen bleiben, genauso wie das mobile Arbeiten der Mitarbeiter/innen, weiterhin bestehen.

Die Maßnahmen dienen Ihrem und dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Marktes Roßtal. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

(Stand: 04.03.2022)

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